Staatliche E-Auto-Förderung 2026 – bis zu 6.000 € Zuschuss

🔋 Staatliche E-Auto-Förderung 2026 – Bis zu 6.000 € Zuschuss möglich*

Beim Kauf oder Leasing eines neuen Elektrofahrzeugs können Privatkunden ab 2026 wieder von attraktiven staatlichen Förderungen profitieren. Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem Haushaltseinkommen und der Anzahl der Kinder im Haushalt.

🚗 Förderung für reine Elektrofahrzeuge

Je nach Einkommen und Familienstand sind folgende Zuschüsse möglich:

Haushalte mit einem Einkommen bis 45.000 € erhalten
– ohne Kinder 5.000 €
– mit einem Kind 5.500 €
– mit zwei oder mehr Kindern bis zu 6.000 €

Haushalte mit einem Einkommen zwischen 45.001 € und 60.000 € erhalten
– ohne Kinder 4.000 €
– mit einem Kind 4.500 €
– mit zwei oder mehr Kindern 5.000 €

Haushalte mit einem Einkommen zwischen 60.001 € und 80.000 € erhalten
– ohne Kinder 3.000 €
– mit einem Kind 3.500 €
– mit zwei oder mehr Kindern 4.000 €

Haushalte mit Kindern können auch bei höheren Einkommen gefördert werden:
– bis 85.000 € Einkommen mit Kindern sind bis zu 4.000 € möglih
– bis 90.000 € Einkommen mit zwei oder mehr Kindern sind bis zu 4.000 € möglich

Förderung für Plug-in-Hybride & Fahrzeuge mit Range-Extender

Auch hier richtet sich die Förderung nach Einkommen und Familienstand:

Bis 45.000 € Einkommen sind
– ohne Kinder 3.500 €
– mit einem Kind 4.000 €
– mit zwei oder mehr Kindern bis zu 4.500 € möglich

Zwischen 45.001 € und 60.000 € Einkommen sind
– ohne Kinder 2.500 €
– mit einem Kind 3.000 €
– mit zwei oder mehr Kindern 3.500 € möglich

Zwischen 60.001 € und 80.000 € Einkommen sind
– ohne Kinder 1.500 €
– mit einem Kind 2.000 €
– mit zwei oder mehr Kindern 2.500 € möglich

Mit Kindern ist eine Förderung auch bei Einkommen bis 90.000 € möglich – je nach Kinderzahl bis zu 2.500 €.

Wer kann die Förderung erhalten?

  • Privatpersonen
  • Kauf oder Leasing eines neuen Fahrzeugs
  • Erstzulassung ab 01.01.2026
  • Einkommen bis 80.000 € ohne Kinder
  • Einkommen bis 90.000 € mit Kindern

Wichtige Hinweise

  • Antragstellung voraussichtlich ab Mai 2026 möglich
  • Antrag kann rückwirkend gestellt werden
  • Antrag spätestens 12 Monate nach Zulassung
  • Fahrzeug muss mindestens 36 Monate gehalten werden

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*Rechtlicher Hinweis:

Die auf dieser Seite dargestellten Informationen dienen ausschließlich als erste Orientierung und ersetzen keine verbindliche Auskunft der Förderstellen. Maßgeblich für die Gewährung der Förderung sind ausschließlich die jeweils gültigen Richtlinien und Informationen des Bundesumweltministeriums.

Die vollständigen und aktuellen Förderbedingungen finden Sie unter:

https://www.bundesumweltministerium.de/foerderung/ueberblick-foerderung/fragen-und-antworten-zur-e-auto-foerderung

Alle Angaben ohne Gewähr.

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